Newsletter 2024/05

Wasserkraft: zuverlässiger Teamplayer in der Energiewende Bayerische Wasserkraftverbände erwarten steigende Energieerzeugung aus Wasserkraft aufgrund regenreicherer Winter ++ 34 Prozent mehr Strom aus Wasserkraftanlagen ++ Grundlastfähige Wasserkraft als ideale...

Newsletter 2024/04

Bayern heizt künftig auch mit Wärme aus dem FlussStudie zeigt enormes Potenzial zur Wärmeversorgung entlang bayerischer Flüsse Gemeinsame Pressemitteilung von Gemeinsame Pressemitteilung zur Studie (pdf) Studie FfE (2024): Wärmepumpen an Fließgewässern - Analyse des...

Newsletter 2024/03

Heute möchten wir Sie auf wichtige Termine und Serviceangebote zum Thema Wasserkraft aufmerksam machen.Wir wünschen eine interessante Lektüre und hoffen, Ihnen nützliche Informationen bieten zu können. 23. April 2024: 15. Bayerisches EnergieForum und 10. Bayerisches...

Newsletter 2022/16

Tage der Wasserkraft 26. Mai – 6. Juni 2022

Ende Mai laden Betreiber von Wasserkraftanlagen in ganz Bayern zu einem Tag der offenen Tür ein ++ Gemeinsam für die sichere, saubere und regionale Energieerzeugung aus Wasserkraft

Zukunft Strom – gemeinsam mit der Wasserkraft

München / Regensburg, 18. Mai 2022. “Zukunft Strom – gemeinsam mit der Wasserkraft”: So lautet das Motto der “Tage der Wasserkraft” Ende Mai in Bayern. Mit Start an Christi Himmelfahrt am 26. Mai 2022 öffnen bis Ende des Monats rund 20 Betreiber von Wasserkraftanlagen an jeweils einem Tag ihre Tore. Die meisten Veranstaltungen finden am Samstag, den 28. Mai 2022, statt. Die Besucherinnen und Besucher haben die Gelegenheit, in ihrer Region eine Wasserkraftanlage zu besichtigen und in Vorträgen mehr über die klimaschonende Technologie und ihre Bedeutung für eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung zu erfahren. Bei zahlreichen Tagen der Wasserkraft werden Gäste aus der Politik Grußworte sprechen, häufig runden kulinarische Angebote die Veranstaltung ab. Die Tage der Wasserkraft sind eine gemeinsame Aktion der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V und des Landesverbandes Wasserkraftwerke in Bayern (LVBW) eG.

Grußworte aus der Politik, Vorträge und Besichtigungen

Ein Beispiel ist der Tag der offenen Tür beim Säge- und Hobelwerk Mitterfelner am Samstag, 28. Mai 2022, ab 10 Uhr in Reisbach im Landkreis Dingolfing-Landau. Nach einem Grußwort und politischen Bericht des Bundestagsabgeordneten Max Straubinger wird Otto Mitterfelner, Vorstandsmitglied des LVBW, in einem Vortrag über die älteste regenerative Technologie im Freistaat informieren sowie die Funktionsweise und Bedeutung der Wasserkraft für die Energiewende und den Klimaschutz erläutern. Auf einem Rundgang besichtigen die Besucherinnen und Besucher anschließend die Wasserkraftanlage und haben in der abschließenden Diskussionsrunde Gelegenheit, mitzudiskutieren.

LVBW + VWB

Ein anderes Beispiel ist der “Tag der offenen Wasserkraft-Tür” am Samstag, 28. Mai 2022, im E-Werk Schweiger in Schwaig/Oberding im Landkreis Erding. Der bunte Tag beginnt um 10 Uhr mit Grußworten und Freibier. Bernhard Mücke, Erster Bürgermeister der Gemeinde Oberding, hat bereits sein Kommen zugesagt, ebenso mehrere Gemeinderäte. Anschließend sind die Gäste zu Führungen im Wasserkraftwerk und in der Schaltwarte eingeladen. Gelegenheit zum Austausch und für Fragen gibt es auf dem Rundgang und während der Brotzeit ab 12 Uhr.

Das Klostermühlenmuseum in Thierhaupten im Landkreis Augsburg öffnet am Sonntag, 29. Mai, von 13 bis 18 Uhr seine Tore. Unter dem Motto “Historische Wasserkraftnutzung – ein Einblick im Klostermühlenmuseum” erläutert das Museumsteam auf Kurzführungen die Jahrhunderte alte Wasserkraftnutzung als Antrieb für die verschiedensten Mühlentypen, ebenso wie die heutige museale Nutzung und Gewinnung von elektrischem Strom. Das Wasserrad des Museums, das Ende des 19. Jahrhunderts in die ehemalige Getreidemühle eingebaut wurde, ist bis heute in Betrieb.
Andere Veranstalter haben unter anderem geführte Uferrundgänge, Führungen im Sägewerk und einen Turbinenkaffee angekündigt.

Existenz kleiner Wasserkraftanlagen bedroht

Die Tage der Wasserkraft finden vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 statt. In dem Gesetzesentwurf sind drastische Verschlechterungen für Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung und eine Benachteiligung der Wasserkraft gegenüber allen anderen Erneuerbare Energien-Technologien geplant. Sollten die Pläne ab Januar 2023 umgesetzt werden, stünde die Existenz zahlreicher Wasserkraftanlagen auf dem Spiel. “Wir laden unsere Mitbürgerinnen und –bürger herzlich ein, sich selbst ein Bild von der Wasserkraft zu machen und uns in unserem Bemühen für angemessene Förder- und Betriebsbedingungen zu unterstützen”, sagt Hermann Steinmaßl, stellvertretender Vorsitzender der VWB.

Die teilnehmenden Anlagen sind hier zu finden:
Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V.: www.wasserkraft-bayern.de
Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG: www.lvbw-wasserkraft.de

Newsletter 2022/15

Gemeinsame Erklärung:

Keine Diskriminierung der regenerativen Wasserkraftanlagen im EEG 2023

Das Osterpaket der Bundesregierung sieht vor, Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 501 kW „aus ökologischen Gründen” aus dem Fördermechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 herauszunehmen. Darüber hinaus soll der Erhalt der EEG-Vergütung an wasserhaushaltsrechtliche Vorgaben geknüpft werden und der Ausbau der Wasserkraft nicht im überragenden öffentlichen Interesse stehen als Korrektiv zu einer möglichen Abweichung von den Bewirtschaftungszielen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

Diese Änderungen sind unter keinem sachlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen. Die Auswirkungen sind jedoch erheblich, da sie einen Großteil der Wasserkraftstandorte betreffen würden. Rund 90 Prozent der Wasserkraftanlagen in Deutschland, also insgesamt ca. 7.300 mittelständische Anlagen, haben eine Leistung unter 500 kW.
Es ist eine nicht tragbare Verschlechterung für die Wasserkraft, die nicht nur das Potenzial hat, einen Neubau von Anlagen und die notwendige Modernisierung von bestehenden Anlagen zu verhindern, sondern kurz- bis mittelfristig auch den kompletten Anlagenbestand zu gefährden. Als Begründung für diese drastische Schlechterstellung wird der behauptete negative Einfluss auf die Gewässerökologie, die vermeintlichen Vorgaben der WRRL und die Quantität der Stromerzeugung aus Wasserkraft herangezogen.

Die vorgesehenen Änderungen zur Wasserkraft lassen sich weder politisch noch rechtlich rechtfertigen. Die Wasserkraft darf gegenüber den sonstigen regenerativen Energien nicht schlechter behandelt werden. Die beabsichtigten Änderungen müssen daher u.a. aus folgenden Gründen unverzüglich gestrichen werden: [weiterlesen]

Newsletter 2022/14

Sondermitteilung zum EEG – 2023

Sehr geehrte Mitglieder,
liebe Freund*innen der Wasserkraft,

Die 1. Lesung des EEG 2023 soll am 12.05.2022 stattfinden und die letzte soll Ende Juni sein. Es eilt und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Termine noch verändern.
Jeder sollte mittlerweile Bescheid wissen, dass im Entwurf des EEG 2023 steht, die kleine Wasserkraft bis 500 kW aus der EEG-Förderung zu nehmen. Dadurch wird die Wasserkraft gegenüber den anderen regenerativen Energien benachteiligt. Das öffentliche Interesse wird ebenfalls aberkannt und damit sind wir draußen aus dem ganzen Förderpaket.

Dies bedeutet nicht, dass sofort die Vergütung für unseren Strom reduziert wird, nein, dies geschieht erst nach Ablauf der Laufzeit des EEGs mit dem unser Wasserrecht verbunden ist. Falls ein Umbau oder Ausbau ansteht, der das Recht beeinflusst, greift der Passus sofort. Der Strom wird danach wahrscheinlich selbst verkauft werden müssen, oder über einen Stromhändler, falls der so „kleine” Anlagen vermarkten will. Hier sind noch viele Fragen offen, die noch nicht geklärt werden konnten.
Es betrifft früher oder später aber alle Anlagen!

Zum Beispiel:

  • kleine Anlagen, deren Wasserrecht ausläuft und neu beantragt werden muss
  • größere Anlagen, deren Status verschlechtert wird, weil kein öffentliches Interesse mehr da ist
  • Firmen, denen die Auftraggeber fehlen werden
  • Rentner, deren Altersversorgung plötzlich in Frage gestellt wird
  • Kinder, bzw. Erben, deren Erbe wertlos wird
  • Kraftwerksbesitzer, die verkaufen wollten und nun unter Preis verschenken müssten
  • Arbeitskräfte, die die Betreuung der Anlagen machen

Es betrifft also alle, die irgendwie mit Wasserkraft zu tun haben! [weiterlesen]

Newsletter 2022/13

Zukunft Strom – gemeinsam mit der Wasserkraft

Aktionstage:
Tage der Wasserkraft 2022 vom 27. bis 29. Mai 2022

Im Zuge der guten Zusammenarbeit der beiden Verbände möchten wir hier auf Aktionstage der VWB e.V. hinweisen. Wir finden, es ist jetzt besonders wichtig, Solidarität zu zeigen und einen eigenen Anteil zu leisten. Mit dieser Aktion ist das für jeden möglich und wir hoffen, dass viele daran teilnehmen. Sie können dies auch gern an Ihren Ober- bzw. Unterlieger weiterleiten, egal ob er in irgendeinem Verband engagiert ist.

Sehr geehrte Damen und Herren der Wasserkraft,
werte Freunde der Wasserkraft,

das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zwingt uns zu besonderen Maßnahmen.

Im „Osterpaket” der Bundesregierung sind wir sehr schlecht behandelt worden! Das Bayerische Kabinett gibt uns nun eine starke Rückendeckung. Diesen Schwung müssen wir unbedingt auch mit eigenen Aktivitäten und Informationen aufnehmen.

Um im weiteren Verfahren, sowie im Sommerpaket, eine positive Rückendeckung im Bundestag zu erreichen, wollen wir die Bevölkerung mitnehmen, von der wir wissen, dass sie hinter der Wasserkraft steht.
Als ein besonderes Mittel sehen wir einen „Tag der Wasserkraft” als Aktionstag vor dem Beginn der Nachhaltigkeitswoche 2022. Bewegen wir die Menschen, bewegen wir auch die Politik.

Das machen wir gemeinsam mit dem Motto: … [weiterlesen]

Newsletter 2022/12

Bayerische Wasserkraftverbände begrüßen Bundesratsinitiative Bayerns zur Wasserkraft im EEG 2023

Bayerische Staatsregierung beschließt in Kabinettssitzung Einreichen von Änderungsvorschlägen im Bundesrat ++ Rund 4.000 kleine Wasserkraftanlagen in Bayern erzeugen jedes Jahr ca. 1 Milliarde Kilowattstunden CO2-freien Strom

München / Regensburg, 27. April 2022.
Die bayerische Staatsregierung wird laut Kabinettsbeschluss vom 26. April 2022 Korrekturvorschläge zur Förderung der Wasserkraft im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 im Bundesrat einreichen. Durch die im aktuellen Gesetzesentwurf geplanten Änderungen wird der Fortbestand von kleinen Wasserkraftanlagen gefährdet. Vor der Beschlussfassung war in der Kabinettssitzung eine Analyse des Bayerischen Wirtschafts- und Energieministeriums präsentiert worden, welche die Bedeutung der kleinen Wasserkraft für die Energiewende und Stromversorgung im Freistaat belegt.
Demnach produzieren die rund 4.000 Wasserkraftanlagen mit einer Leistung unter einem Megawatt jedes Jahr rund eine Milliarde Kilowattstunden Strom und versorgen rechnerisch etwa 350.000 Haushalte mit CO2-freier elektrischer Energie. Um diese Stromerzeugung zu kompensieren, wäre der Neubau von 170 Windenergieanlagen mit Stromspeichern nötig.

„Wir werden den Angriff auf die gerade in Bayern so wichtige Wasserkraft nicht akzeptieren und im Bundesrat Korrekturvorschläge machen”, sagte Hubert Aiwanger. Hermann Steinmaßl, stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB), kommentiert, auch im Namen des Landesverbandes Bayerischer Wasserkraftwerke (LVBW): „Wir begrüßen die Bundesratsinitiative Bayerns ausdrücklich und danken für den Einsatz. Bayern hat sich richtig und klar positioniert. Nun müssen in Berlin die richtigen Weichen gestellt werden.”

Wenn die Bundesregierung die Energiewende konsequent vorantreiben will und betont, wie wichtig jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien ist, dann sollte sie auch entsprechend handeln. Dazu gehört auch eine technologieneutrale Berücksichtigung aller erneuerbaren Energien. Die im Kabinett genannte eine Milliarde Kilowattstunden aus der Wasserkraft muss deshalb erhalten und gesichert werden.

Wasserkraftanlagen helfen im Notfall und sichern Existenz
Über 50 Prozent der kleinen Wasserkraftanlagen in der Bundesrepublik befinden sich … [weiterlesen]

Newsletter 2022/11 – Rundschreiben 287

Sondermitteilung zum EEG – 2023

Sehr geehrte Mitglieder,
liebe Freund*innen der Wasserkraft,

mit dem Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) 2023 ist das Worst-Case-Szenario für die kleine Wasserkraft eingetreten.
Wenn dies so umgesetzt wird, bekommen künftig rund 90 Prozent der 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland keine Einspeisevergütung mehr. Ohne Zukunftsperspektive werden diese Anlagen nicht modernisiert, sondern zurückgebaut. Dies ist angesichts der explodierenden Energiepreise, der Abhängigkeit von russischem Gas, Kohle und Erdöl ein nicht nachvollziehbarer Schritt.
Jede Kilowattstunde Strom aus kleiner Wasserkraft senkt den Energieimportbedarf, führt zu einer Reduktion der Strompreise und nützt dem Klimaschutz. Die Energie aus Wasserkraft ersetzt Strom aus Kohle, Atomkraft und Gas. Die Bürger und die Wirtschaft ächzen unter den hohen Strompreisen und die Bundesministerien wollen die stabile und günstige Stromerzeugung aus Wasserkraft abschalten. Kurzum – das kann man keinem Bürger verständlich machen!

Werden Sie mit uns jetzt tätig und sprechen Sie mit beiliegendem Brief Ihre Bundestagsabgeordneten an: In der Anlage übersenden wir Ihnen ein Musterschreiben (Word-Format) an die Politik. Bitte ziehen Sie diese Vorlage auf Ihr Briefpapier und passen Sie es gerne noch falls nötig auf Ihre persönliche Situation an. Senden Sie dieses Schreiben an alle Abgeordneten aus Ihrer Region. Bitte sprechen Sie bewusst neben den bayerischen Regierungsparteien auch die Abgeordneten aus der Regierungskoalition im Bund an – also SPD, FDP und Grüne. Legen Sie dem Schreiben auch die anliegenden Faktenpapiere bei. Treten Sie auch gerne mit diesen Informationen an die örtliche Presse heran und machen Sie auf die aktuelle Situation aufmerksam.
TIPP:
Unter: https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise/ können mit Ihrer PLZ nach Ihren Bundestagsabgeordneten suchen. Vielen Dank für Ihre wichtige Unterstützung.

Musterschreiben an Ihre Bundestagsabgeordneten: [Download Worddatei]

Faktenpapier als PDF: [Download PDF]

Flyer 14 Fakten zur Wasserkraft in Bayern: [Download PDF]

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14 Fakten zur Wasserkraft in Bayern

Rundschreiben 286 Einladung zur GV 2022

Einladung
zur 73. ordentlichen Generalversammlung 2022
am Samstag, dem 28. Mai 2022, als Online-Veranstaltung
Beginn: 09:30 Uhr

Zu unserer Online-Generalversammlung laden wir alle Mitglieder herzlich ein und freuen uns schon jetzt auf zahlreiche Teilnahme.

Es erwarten Sie u.a. folgende Tagesordnungspunkte:

  • Sachbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr und Ausblick auf das Jahr 2022
  • Ehrungen von langjährigen Mitgliedern
  • Ergebnisse der Wahlen zu Aufsichtsrat und Vorstand

Außerdem hören Sie auch einen Vortrag von:
Gabriele Brixner, E.ON Energie Deutschland GmbH, Regensburg, zu Themen wie
Direktvermarktung, Stromaufkauf ohne EEG, Redispatch …

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Newsletter 2022/09

Pressemitteilung BDW e.V.: Anlagen bis 500 Kilowatt Leistung sollen künftig aus EEG-Vergütung fallen

Klimaschutzministerium zerstört mit EEG 2023 die kleine Wasserkraft

„Das Worst-Case-Szenario für die kleine Wasserkraft ist eingetreten”, kommentiert Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW), den Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) 2023, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde. „Wenn dies so umgesetzt wird, bekommen künftig rund 90 Prozent der 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland keine Einspeisevergütung mehr. Ohne Zukunftsperspektive werden diese Anlagen nicht modernisiert, sondern zurückgebaut. So gehen jedes Jahr zig Millionen Kilowattstunden CO2-neutraler Strom aus Wasserkraft verloren”. In Anbetracht des Klimaschutzes, der Energie- und Versorgungssicherheit wie auch einer höheren Importunabhängigkeit sei dies ebenso unverständlich wie kontraproduktiv.

In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass mit Inkrafttreten des EEG 2023 neue und modernisierte Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung keine Einspeisevergütung mehr erhalten.. …[weiterlesen]

 

 

Newsletter 2022/08

Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) kritisiert Diskrepanz zwischen Aussagen von Bundesminister Robert Habeck und Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Sicherung der Stromversorgung

„Anspruch und Wirklichkeit in der Energiepolitik klaffen weit auseinander”

Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) konstatiert eine erhebliche Diskrepanz in den Aussagen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und den tatsächlichen Plänen und Handlungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Sicherung der Energieversorgung und der Energiewende.

„Robert Habeck ruft alle auf, Energie zu sparen und betont, wie wichtig jede Kilowattstunde Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen ist. Die Wasserkraft wird aber hintenangestellt. Falls die EEG-Novelle für 2023 so umgesetzt wird, wie es in dem im eigenen Haus entwickelten Referentenentwurf aktuell geplant ist, droht die Wasserkraft massiv zurückgebaut zu werden”, sagt Hans-Peter Lang, Präsident des BDW, und ergänzt: „Da wird mit zweierlei Maß gemessen. …[weiterlesen]

 

 

Sonderrundschreiben 2022/07: Stellungnahme zur Änderung des LEP

Der Link kann nur von Mitgliedern angefordert werden: info@lvbw-wasserkraft.de

Gemeinsame Stellungnahme von LVBW eG und VWB e.V.

Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns sehr herzlich für die Möglichkeit, zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Stellung nehmen zu können.

Im Folgenden möchten wir Ihnen Anregungen und Änderungsvorschläge zum aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) mitteilen, die wir für eine angestrebte bayerische Klimaneutralität bis 2040 unabdingbar halten…