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Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Freund*innen der Wasserkraft,

in unserem
Newsletter 2022/09 leiten wir Ihnen die Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e. V., dessen Präsident Rechtsanwalt Hans-Peter Lang auch unser Vorstandsvorsitzender ist, weiter.


In eigener Sache:

Völlig unverständlich und inakzeptabel ist die Entscheidung des Klimaschutzministeriums,
die "kleine Wasserkraft" von der Vergütung durch das EEG 2023 auszunehmen. Zuerst wurden wir aufgefordert, ökologische Auflagen zu erfüllen, was wir auch getan haben. Jetzt, wo sich die BRD auf regenerative Energien schnell umstellen will und muss, werden unsere Anlagen als unbedeutend abgetan und die Chance, einen Anteil an der CO2-freien Energieerzeugung für die Zukunft unserer Kinder mitzuwirken, verhindert. Man will nicht glauben, dass diese Entscheidung den Willen der Bevölkerung ausdrückt und wir bitten Sie deshalb um Mithilfe. Sprechen Sie mit dem Politiker, Bürgermeister, Abgeordneten, Landrat... vor Ort und machen Sie ihn auf diese Fehlentscheidung aufmerksam.

Freundliche Grüße

Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG



Pressemitteilung Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V.

Anlagen bis 500 Kilowatt Leistung sollen künftig aus EEG-Vergütung fallen ++ Gesetzentwurf führt zu weiter steigenden Strompreisen ++ Günstige Erzeugung stabiler Wasserkraft muss mit teuren Kohle- und Gaskraftwerken ersetzt werden ++ Bei zu erwartendem Anlagenrückbau fallen jedes Jahr zig Millionen Kilowattstunden CO2-freier, importunabhängiger Strom weg

Klimaschutzministerium zerstört mit EEG 2023 die kleine Wasserkraft

Berlin, 6. April 2022. „Das
Worst-Case-Szenario für die kleine Wasserkraft ist eingetreten", kommentiert Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW), den Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) 2023, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde. „Wenn dies so umgesetzt wird, bekommen künftig rund 90 Prozent der 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland keine Einspeisevergütung mehr. Ohne Zukunftsperspektive werden diese Anlagen nicht modernisiert, sondern zurückgebaut. So gehen jedes Jahr zig Millionen Kilowattstunden CO2-neutraler Strom aus Wasserkraft verloren". In Anbetracht des Klimaschutzes, der Energie- und Versorgungssicherheit wie auch einer höheren Importunabhängigkeit sei dies ebenso unverständlich wie kontraproduktiv.

In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass mit Inkrafttreten des EEG 2023
neue und modernisierte Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung keine Einspeisevergütung mehr erhalten. „Nicht nur wurde keine unserer Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf aufgenommen, sondern schlimmer noch, diese branchenvernichtende Ergänzung wurde offenbar in letzter Minute bei der Ressortabstimmung mit dem Bundesumweltministerium (BMUV) hereingenommen", fährt Lang fort. „Das BMUV hat sich hierbei von Lobby- und Interessengruppen leiten und instrumentalisieren lassen."

Als Begründung heißt es aus dem Klimaschutzministerium, dass kleine Wasserkraftanlagen gewässerökologisch nicht verträglich seien. „Dies ist nicht haltbar", betont Lang. „Allein schon nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen wir die ökologische Verträglichkeit nachweisen. Sie ist also gegeben! Die Begründung ist nicht stichhaltig und aus rein ideologischen Gründen nach der Verbändeanhörung kurzfristig durch die Hintertür aufgenommen worden."

Günstiger Strom aus kleiner Wasserkraft für Klimaschutz und Energiesicherheit
Jede Kilowattstunde Strom aus Wasserkraft senkt den Energieimportbedarf, führt zu einer Reduktion der Strompreise und nützt dem Klimaschutz. Die Energie aus Wasserkraft ersetzt Strom aus Kohle, Atomkraft und Gas. „Die Bürger ächzen unter hohen Strompreisen und die Bundesministerien wollen die stabile und günstige Stromerzeug aus Wasserkraft zerstören, das kann man keinem Bürger verständlich machen", kritisiert Lang.
Auf Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, werfe dieses Vorhaben kein gutes Licht, fährt Lang fort. „Gerade gestern hat er in der Fernsehsendung Kontraste wieder erklärt, dass jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien zählt, wie schon so oft. Und einen Tag später wollen er und sein Ministerium eine etablierte Branche, die stabilen, CO2-freien, netzdienlichen und kostengünstigen Strom erzeugt, auslöschen."
Aktuell sind im Bundesgebiet insgesamt rund 7.300 Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 5,6 Gigawatt in Betrieb. Der Stromertrag liegt bei rund 20 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr, das entspricht etwa 55 Millionen Kilowattstunden pro Tag. Die Anlagen sparen jedes Jahr rund 15 Millionen Tonnen CO2 ein.



Hintergrundinformationen:
Pressemitteilung des BDW vom 01.04.22
„Anspruch und Wirklichkeit in der Energiepolitik klaffen weit auseinander"
https://www.wasserkraft-deutschland.de/fileadmin/PDF/Stellungnahmen/220401_PM_BDW_Fru__hwarnstufe_Notfallplan_Gas.pdf
BDW-Stellungnahme zum EEG-Referentenentwurf: Einseitige Diskriminierung der Wasserkraft ist falsches Signal
https://www.wasserkraft-deutschland.de/fileadmin/PDF/Stellungnahmen/20220314_BDW-Stellungnahme_Referentenentwurf_EEG-Novelle-2023_vfinal.pdf



Für Presse-Rückfragen:

Dr. Helge Beyer
Geschäftsführer
Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V.
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Tel.: +49 (0)30 - 278 794 30
info@wasserkraft-deutschland.de
https://www.wasserkraft-deutschland.de

Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V.
Als Dachverband der Wasserkraft-Branche in Deutschland bündelt der BDW die Interessen von acht Landesverbänden mit insgesamt rd. 1.900 Einzelmitgliedern. Unser Ziel: die Modernisierung und der ökologisch verträgliche Ausbau der Wasserkraft.

Pressemitteilung als PDF



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