Newsletter 2024/02

Aus aktuellem Anlass - die Studie der Energy Watch Group beziffert Potenzial von 7,1 Gigawatt für Wasserkraft in Deutschland - erhalten Sie beigefügte Pressemitteilung des BDW e.V. zu Ihrer Kenntnisnahme.Wir wünschen eine interessante Lektüre und hoffen, Ihnen...

Newsletter 2024/01 – Rundschreiben 294

Mitglieder des LVBW eG können den Link zum Rundschreiben in der Geschäftsstelle anfordern:info@lvbw-wasserkraft.de Auf nachfolgende Termine möchten wir Sie gerne hinweisen:   21.-22. März 2024 RENEXPO INTERHYDRO, Messezentrum...

Newsletter 2023/21 – Rundschreiben Nr. 293

Der Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG wünscht Ihnen, Ihren Angehörigen, Freunden und Bekannten ein friedvolles Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes, wasserreiches Jahr, verbunden mit unserem herzlichen Dank für Ihre Treue und Solidarität!...

Newsletter 2022/23

5000 Unterschriften für die Wasserkraft – wir unterstützen die von Jana Schäfer initiierte Petition:

Klimaschutzministerium zerstört kleine Wasserkraftanlagen

“Kleine Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung sollen künftig aus EEG-Vergütung fallen, jedes Jahr sollen zig Millionen Kilowattstunden CO2-freier, importunabhängiger Strom wegfallen.
Wir als produzierende Wassermühle erzeugen unsere Energie seit ca 1200 Jahren selbst und speisen den Strom aus den Turbinen – ca. 130 kW, seit Jahrzehnten in das Netz der Stradt Freyburg ein, damit soll nun Schluß sein?

Mühle Zeddenbach

Wir, die Mühle Zeddenbach aus Freyburg – WIR SAGEN NEIN!!!” …. [hier gehts zur Petition]

Wir haben unterschrieben. Sind Sie auch dabei?

Newsletter 2022/22

Presseinformation des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW):

Absurd: Energiekrise in Deutschland und gleichzeitig werden die Wasserkraftwerke abgeschafft

Nächste Woche steht das “Erneuerbare-Energien-Gesetz” in Berlin zur Abstimmung im Bundestag: Habecks “Osterpaket”. Damit sollen bürokratische Hemmnisse beseitigt und der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien ermöglicht werden. Aber die Realität sieht anders aus:

Habecks “Osterpaket” bedeutet für die Wasserkraft genau das Gegenteil:
· Wasserkraftanlagen unter 500 kW Leistung fallen künftig aus der EEG-Vergütung. Ertüchtigungen und Neubauten werden so verhindert.
· Das neu eingeführte, “überragende öffentliche Interesse” für erneuerbare Energien gilt NICHT für die Wasserkraft. Dadurch entsteht eine 2-Klassengesellschaft in der erneuerbaren Energieerzeugung. Das betrifft in Deutschland rund 7.300 Anlagen.
· Für viele bedeutet dies über kurz oder lang das AUS.

Gesetzesinitiative schockiert:
Der Koalitionsvertrag hat noch für Euphorie und Aufbruchsstimmung in der Branche gesorgt. Dann aber kam Habecks “Osterpaket”. Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW):
“Wir trauten unseren eigenen Augen nicht: ALLE Erneuerbaren waren im überragenden Öffentlichen Interesse, nur die Wasserkraft nicht. Zudem wurden alle Wasserkraftanlagen unter 500 Kilowatt von der EEG-Vergütung ausgeschlossen. Ertüchtigungen und Neubauten werden so ausgebremst.”

Mittelständische Wasserkraftanlagen für die Klimawende unbedeutend?
Was die Wasserkraftunternehmer besonders stört, ist die Überheblichkeit, mit der in der Gesetzesbegründung behauptet wird, dass die Energieausbeute von rund 6.500 Wasserkraftanlagen “für den Klimaschutz unbedeutend sei”
· Die sogenannte “kleine” Wasserkraft erzeugt jährlich rund 3 TWh Strom, das ist genug CO2-freie Energie für rund 1 Mio. Haushalte.
· Wasserkraft liefert auch bei Dunkelheit und Flaute stetig und zuverlässig Strom und ist unverzichtbar für die Netz- und Systemstabilität. …[weiterlesen]

 

 

Newsletter 2022/21

Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW) reagiert entsetzt auf die Ankündigung von Robert Habeck, wieder stärker auf Kohlestrom zu setzen – während parallel dazu die Vernichtung von jährlich drei Milliarden Kilowattstunden Strom aus kleinen Wasserkraftanlagen in Deutschland durch die Novelle des EEG 2023 geplant wird.

„Es ist ein himmelschreiender Dissens!”

Rund 6.500 Betreiber von kleinen Wasserkraftanlagen in Deutschland fürchten seit diesem Frühjahr um die Existenz ihrer Anlagen, die durch die geplante Streichung der Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 gefährdet ist. Etwa drei Milliarden Kilowattstunden schadstofffreien Strom produzieren sie jedes Jahr. Sie versorgen damit deutschlandweit rund eine Million Haushalte sowie ihre kleinen und mittelständischen Betriebe mit dezentral erzeugter, regenerativer und CO2-freier Energie. Sie reduzieren den Bedarf an klimaschädlichen Treibhausgasemissionen um jährlich rund 3 Millionen Tonnen CO2 und verringern den Bedarf an fossil erzeugten Stromimporten. Also genau das, was im Sinne der Energiewende und des Klimaschutzes dringend gefordert ist. Dabei erfüllen sie sämtliche Umweltschutzauflagen, denn sonst wäre der Betrieb ihrer Anlagen rechtlich gar nicht zulassungsfähig.

Umso fassungsloser sind die Anlagenbetreiber angesichts der Ankündigung von Bundesminister Robert Habeck, dass er wieder stärker auf die Stromerzeugung mit Kohlekraftwerken setzen will – bekanntermaßen die klimaschädlichste Form der Stromerzeugung.

Wasserkraft statt Kohlestrom

Aufgrund der verminderten Gaslieferungen aus Russland hat die Bundesregierung heute die Alarmstufe des nationalen Notfallplans Gas ausgerufen. Am 8. Juli 2022 soll das Gesetz den Bundestag passieren, dass wieder vermehrt Kohlekraftwerke ans Netz geholt werden können. Zugleich appelliert die Regierung an Wirtschaft und Bevölkerung, alle Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu nutzen. “Bei allem Respekt und Verständnis dafür, dass viele Optionen in Betracht gezogen werden müssen, um eine mögliche Gaslücke im Winter zu vermeiden, ist es absolut nicht verständlich, dass[weiterlesen]

 

 

Newsletter 2022/20

Die Bayerische Gemeindezeitung veranstaltet am 20. Juli 2022 in der Stadthalle Gersthofen das 8. Bayerische WasserkraftForum, zu dem wir Sie herzlich einladen.

Angesichts der derzeitigen Energiekrise brauchen wir JEDE Kilowattstunde Strom, besonders wenn wir sie vor Ort, dezentral und CO2-frei produzieren können. Wasserkraft ist grundlast- und speicherfähig.
Durch Ihre Teilnahme unterstützen Sie den Dialog um die bayerische Wasserkraft! Nutzen Sie diese Chance auch, um Ihr Netzwerk zu vergrößern!

Als LVBW-Mitglied haben Sie kostenlosen Zutritt. Bitte melden Sie sich bei der Registrierung als “Partner” an und geben im Feld “GZ Abo Kundennummer” Ich bin dabei ein.

Es erwartet Sie ein interessantes Programm zum

8. Bayerischen WasserkraftForum

  • Begrüßung: Constanze von Hassel | Bayerische GemeindeZeitung
  • Grußworte: Bürgermeister Michael Wörle | Stadt Gersthofen
  • Wasserkraft als unverzichtbare Säule für die Energiewende in Bayern: Dr. Johann Niggl | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • Wasserkraft in Zeiten des Klimawandels – Aufgaben und Perspektiven: Michael Bohlinger | LEW Wasserkraft
  • Wasserkraft und Ökologie – Miteinander statt Widerspruch: Karl-Heinz Gruber | VERBUND Innkraftwerke GmbH
  • Wie kann sich die Wasserkraft im Konzert der erneuerbaren Energien öffentlich besser darstellen? Dr. Manfred Ahlers | Journalist und Fernsehproduzent
  • IT-Sicherheit in kritischen Infrastrukturen (Schwerpunkt OT bzw. industrielle Steuerungen): Dr. Heidrun Benda | Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
  • Die großen Leistungen der kleinen Wasserkraft: Fritz Schwaiger & Andrea von Haniel | Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. (VWB)
  • VBEW – Position zur Wasserkraft in der Praxis: Dipl.- Ing. Georg Loy | Vorsitzender des VBEW-Arbeitsausschuss Wasserkraft

Im Anschluss an die Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, das Wasserkraftwerk Gersthofen zu besichtigen. Es ist Teil des Augsburger Wassermanagement-Systems, das seit 2019 zum UNESCO-Weltkulturerbe zählt.
Die Teilnehmerzahlen zur Besichtigung sind begrenzt, deshalb sollten Sie sich bei Interesse schnell anmelden.

Newsletter 2022/19

Berlin, 3. Juni 2022: gemeinsame Pressemitteilung vom Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e. V. und dem Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)

“Retten Sie die kleine Wasserkraft für das Gelingen der Energiewende”

BDW und BEE appellieren in offenem Brief an Bundesminister Robert Habeck, Existenz von rund 90 Prozent der Wasserkraftanlagen in Deutschland nicht durch Diskriminierung im EEG 2023 zu gefährden ++ Wasserkraft braucht Unterstützung statt Abschaffung

In einem offenen Brief haben der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) heute an Bundesminister Robert Habeck appelliert, die Änderungsvorschläge für Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 rückgängig zu machen. Bei Umsetzung des Gesetzentwurfs droht ein existenzvernichtender Rückbau von rund 90 Prozent der etwa 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland. Um das durch Studien belegte Potenzial der Wasserkraft für die Energiewende und den Klimaschutz auszuschöpfen, sollten vielmehr die Rahmenbedingungen für die Anlagen verbessert werden.

Die sogenannte “kleine” Wasserkraft ist eine wesentliche und stabilisierende Komponente im deutschen Energieversorgungssystem. Sie steht für die verlässliche, flexibel regelbare und versorgungssichere Erzeugung von rund 3 TWh Strom pro Jahr, mit denen ca. 1 Mio. Haushalte mit klimafreundlicher Energie versorgt werden. Diese Anlagen vermeiden gleichzeitig jährlich rund 3 Mio. t Treibhausgasemissionen sowie Umweltkosten von mehr als 580 Mio. Euro. “Das ist angesichts der Kostenkrise fossiler Energieträger und der Klimakrise ein signifikanter Beitrag, auf den wir nicht verzichten können”, betont BDW-Präsident Hans-Peter Lang.

Die wertvollen netzdienlichen Eigenschaften der Wasserkraft vermeiden Netzausbaukosten von rund einer Milliarde Euro. [weiterlesen]

Newsletter 2022/18

Tage der Wasserkraft Ende Mai in Bayern lockten Hunderte von Besuchern an ++ Besucher äußern großes Unverständnis für die Pläne der Ampel-Regierung ++ Kommunalpolitiker sichern Unterstützung zu

“Bayern ist ein Wasserkraftland, die Wasserkraft muss erhalten bleiben”

München / Regensburg, 2. Juni 2022. Auf großes Interesse aus der Bevölkerung und viel Unterstützung von Bürgermeistern, Land- und Gemeinderäten sowie Bundestagsabgeordneten sind die Tage der Wasserkraft Ende Mai gestoßen.
21 Betreiber von Wasserkraftanlagen in ganz Bayern hatten zu einem Tag der offenen Tür eingeladen. “Zukunft Strom – gemeinsam mit der Wasserkraft” lautete das Motto.

Auf Führungen und in Vorträgen stellten sie die älteste regenerative Energie im Freistaat vor, die auch heute noch etwa 15 Prozent zur Gesamtstromerzeugung in dem Bundesland beiträgt. Dabei informierten sie über ein ernstes Anliegen: Sollte das novellierte Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) mit dem aktuellen Gesetzesentwurf Anfang 2023 in Kraft treten, droht vielen Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung langfristig das Aus. Denn die Bundesregierung sieht vor, die Einspeisevergütung für Strom aus kleinen Wasserkraftanlagen zu streichen. Dies stieß bei den Besuchern ebenso wie bei Kommunalpolitikern auf Unverständnis – gehören doch die mittelständischen Betriebe wie Getreidemühlen und Sägewerke mit ihren Wasserkraftanlagen fest zum Ortsbild und zur lokalen Wirtschaft dazu. Schon im Vorfeld, aber auch auf den Veranstaltungen betonten die Politiker ihr Unverständnis für die Pläne der Ampel-Regierung und sicherten den heimischen Betrieben ihre Unterstützung zu.

Kulturelles Erbe droht zerstört zu werden [weiterlesen]

LVBW + VWB

Newsletter 2022/17

Informationen über die Wasserkraft für den Ausschuss für Klimaschutz und Energie

 

Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Freund*innen der Wasserkraft,

das EEG 2023 wird wahrscheinlich Mitte/Ende Juni 2022 verabschiedet. Wir sind in der Zeit der Anhörungen und Lesungen zu diesem Gesetz. Unsere Aktionen wie der “Tag der Wasserkraft”, viele Treffen mit Lokalpolitikern, Mitgliedern des Landtags und vor allem mit Mitgliedern des Bundestages zeigen Wirkung.

Wir mussten ein großes Informationsdefizit feststellen und die meisten Abgeordneten hatten kein besonderes Wissen um die Wasserkraft und deren spezifische Bedeutung bei den Regenerativen Energien in Bayern und auch in Deutschland. Die Bayerische Regierung hat dies bereits erkannt und unterstützt uns, soweit ihr Einfluss reicht.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung:
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 17. Mai 2022

Im Rest der Bundesrepublik Deutschland sind aber nach wie vor große Wissenslücken vorhanden und dies spielt für die endgültige Abstimmung des Bundestages eine große Rolle.
Mit dem EEG 2023 im Besonderen befasst sich der Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Er kann unter www.bundestag.de/klimaschutz gefunden werden. Er besteht aus 34 ordentlichen Mitgliedern, die letztendlich für oder gegen die “Kleine Wasserkraft” stimmen werden.

Es liegt jetzt an uns und unserer Lobby, diese MdB zu informieren und über die Auswirkungen ihrer Entscheidung aufzuklären.

Dazu finden Sie hier:

Newsletter 2022/16

Tage der Wasserkraft 26. Mai – 6. Juni 2022

Ende Mai laden Betreiber von Wasserkraftanlagen in ganz Bayern zu einem Tag der offenen Tür ein ++ Gemeinsam für die sichere, saubere und regionale Energieerzeugung aus Wasserkraft

Zukunft Strom – gemeinsam mit der Wasserkraft

München / Regensburg, 18. Mai 2022. “Zukunft Strom – gemeinsam mit der Wasserkraft”: So lautet das Motto der “Tage der Wasserkraft” Ende Mai in Bayern. Mit Start an Christi Himmelfahrt am 26. Mai 2022 öffnen bis Ende des Monats rund 20 Betreiber von Wasserkraftanlagen an jeweils einem Tag ihre Tore. Die meisten Veranstaltungen finden am Samstag, den 28. Mai 2022, statt. Die Besucherinnen und Besucher haben die Gelegenheit, in ihrer Region eine Wasserkraftanlage zu besichtigen und in Vorträgen mehr über die klimaschonende Technologie und ihre Bedeutung für eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung zu erfahren. Bei zahlreichen Tagen der Wasserkraft werden Gäste aus der Politik Grußworte sprechen, häufig runden kulinarische Angebote die Veranstaltung ab. Die Tage der Wasserkraft sind eine gemeinsame Aktion der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V und des Landesverbandes Wasserkraftwerke in Bayern (LVBW) eG.

Grußworte aus der Politik, Vorträge und Besichtigungen

Ein Beispiel ist der Tag der offenen Tür beim Säge- und Hobelwerk Mitterfelner am Samstag, 28. Mai 2022, ab 10 Uhr in Reisbach im Landkreis Dingolfing-Landau. Nach einem Grußwort und politischen Bericht des Bundestagsabgeordneten Max Straubinger wird Otto Mitterfelner, Vorstandsmitglied des LVBW, in einem Vortrag über die älteste regenerative Technologie im Freistaat informieren sowie die Funktionsweise und Bedeutung der Wasserkraft für die Energiewende und den Klimaschutz erläutern. Auf einem Rundgang besichtigen die Besucherinnen und Besucher anschließend die Wasserkraftanlage und haben in der abschließenden Diskussionsrunde Gelegenheit, mitzudiskutieren.

LVBW + VWB

Ein anderes Beispiel ist der “Tag der offenen Wasserkraft-Tür” am Samstag, 28. Mai 2022, im E-Werk Schweiger in Schwaig/Oberding im Landkreis Erding. Der bunte Tag beginnt um 10 Uhr mit Grußworten und Freibier. Bernhard Mücke, Erster Bürgermeister der Gemeinde Oberding, hat bereits sein Kommen zugesagt, ebenso mehrere Gemeinderäte. Anschließend sind die Gäste zu Führungen im Wasserkraftwerk und in der Schaltwarte eingeladen. Gelegenheit zum Austausch und für Fragen gibt es auf dem Rundgang und während der Brotzeit ab 12 Uhr.

Das Klostermühlenmuseum in Thierhaupten im Landkreis Augsburg öffnet am Sonntag, 29. Mai, von 13 bis 18 Uhr seine Tore. Unter dem Motto “Historische Wasserkraftnutzung – ein Einblick im Klostermühlenmuseum” erläutert das Museumsteam auf Kurzführungen die Jahrhunderte alte Wasserkraftnutzung als Antrieb für die verschiedensten Mühlentypen, ebenso wie die heutige museale Nutzung und Gewinnung von elektrischem Strom. Das Wasserrad des Museums, das Ende des 19. Jahrhunderts in die ehemalige Getreidemühle eingebaut wurde, ist bis heute in Betrieb.
Andere Veranstalter haben unter anderem geführte Uferrundgänge, Führungen im Sägewerk und einen Turbinenkaffee angekündigt.

Existenz kleiner Wasserkraftanlagen bedroht

Die Tage der Wasserkraft finden vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 statt. In dem Gesetzesentwurf sind drastische Verschlechterungen für Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung und eine Benachteiligung der Wasserkraft gegenüber allen anderen Erneuerbare Energien-Technologien geplant. Sollten die Pläne ab Januar 2023 umgesetzt werden, stünde die Existenz zahlreicher Wasserkraftanlagen auf dem Spiel. “Wir laden unsere Mitbürgerinnen und –bürger herzlich ein, sich selbst ein Bild von der Wasserkraft zu machen und uns in unserem Bemühen für angemessene Förder- und Betriebsbedingungen zu unterstützen”, sagt Hermann Steinmaßl, stellvertretender Vorsitzender der VWB.

Die teilnehmenden Anlagen sind hier zu finden:
Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V.: www.wasserkraft-bayern.de
Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG: www.lvbw-wasserkraft.de

Newsletter 2022/15

Gemeinsame Erklärung:

Keine Diskriminierung der regenerativen Wasserkraftanlagen im EEG 2023

Das Osterpaket der Bundesregierung sieht vor, Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 501 kW „aus ökologischen Gründen” aus dem Fördermechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 herauszunehmen. Darüber hinaus soll der Erhalt der EEG-Vergütung an wasserhaushaltsrechtliche Vorgaben geknüpft werden und der Ausbau der Wasserkraft nicht im überragenden öffentlichen Interesse stehen als Korrektiv zu einer möglichen Abweichung von den Bewirtschaftungszielen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

Diese Änderungen sind unter keinem sachlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen. Die Auswirkungen sind jedoch erheblich, da sie einen Großteil der Wasserkraftstandorte betreffen würden. Rund 90 Prozent der Wasserkraftanlagen in Deutschland, also insgesamt ca. 7.300 mittelständische Anlagen, haben eine Leistung unter 500 kW.
Es ist eine nicht tragbare Verschlechterung für die Wasserkraft, die nicht nur das Potenzial hat, einen Neubau von Anlagen und die notwendige Modernisierung von bestehenden Anlagen zu verhindern, sondern kurz- bis mittelfristig auch den kompletten Anlagenbestand zu gefährden. Als Begründung für diese drastische Schlechterstellung wird der behauptete negative Einfluss auf die Gewässerökologie, die vermeintlichen Vorgaben der WRRL und die Quantität der Stromerzeugung aus Wasserkraft herangezogen.

Die vorgesehenen Änderungen zur Wasserkraft lassen sich weder politisch noch rechtlich rechtfertigen. Die Wasserkraft darf gegenüber den sonstigen regenerativen Energien nicht schlechter behandelt werden. Die beabsichtigten Änderungen müssen daher u.a. aus folgenden Gründen unverzüglich gestrichen werden: [weiterlesen]

Newsletter 2022/14

Sondermitteilung zum EEG – 2023

Sehr geehrte Mitglieder,
liebe Freund*innen der Wasserkraft,

Die 1. Lesung des EEG 2023 soll am 12.05.2022 stattfinden und die letzte soll Ende Juni sein. Es eilt und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Termine noch verändern.
Jeder sollte mittlerweile Bescheid wissen, dass im Entwurf des EEG 2023 steht, die kleine Wasserkraft bis 500 kW aus der EEG-Förderung zu nehmen. Dadurch wird die Wasserkraft gegenüber den anderen regenerativen Energien benachteiligt. Das öffentliche Interesse wird ebenfalls aberkannt und damit sind wir draußen aus dem ganzen Förderpaket.

Dies bedeutet nicht, dass sofort die Vergütung für unseren Strom reduziert wird, nein, dies geschieht erst nach Ablauf der Laufzeit des EEGs mit dem unser Wasserrecht verbunden ist. Falls ein Umbau oder Ausbau ansteht, der das Recht beeinflusst, greift der Passus sofort. Der Strom wird danach wahrscheinlich selbst verkauft werden müssen, oder über einen Stromhändler, falls der so „kleine” Anlagen vermarkten will. Hier sind noch viele Fragen offen, die noch nicht geklärt werden konnten.
Es betrifft früher oder später aber alle Anlagen!

Zum Beispiel:

  • kleine Anlagen, deren Wasserrecht ausläuft und neu beantragt werden muss
  • größere Anlagen, deren Status verschlechtert wird, weil kein öffentliches Interesse mehr da ist
  • Firmen, denen die Auftraggeber fehlen werden
  • Rentner, deren Altersversorgung plötzlich in Frage gestellt wird
  • Kinder, bzw. Erben, deren Erbe wertlos wird
  • Kraftwerksbesitzer, die verkaufen wollten und nun unter Preis verschenken müssten
  • Arbeitskräfte, die die Betreuung der Anlagen machen

Es betrifft also alle, die irgendwie mit Wasserkraft zu tun haben! [weiterlesen]