Bayerische Wasserkraftverbände begrüßen Bundesratsinitiative Bayerns zur Wasserkraft im EEG 2023

Bayerische Staatsregierung beschließt in Kabinettssitzung Einreichen von Änderungsvorschlägen im Bundesrat ++ Rund 4.000 kleine Wasserkraftanlagen in Bayern erzeugen jedes Jahr ca. 1 Milliarde Kilowattstunden CO2-freien Strom

München / Regensburg, 27. April 2022.
Die bayerische Staatsregierung wird laut Kabinettsbeschluss vom 26. April 2022 Korrekturvorschläge zur Förderung der Wasserkraft im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 im Bundesrat einreichen. Durch die im aktuellen Gesetzesentwurf geplanten Änderungen wird der Fortbestand von kleinen Wasserkraftanlagen gefährdet. Vor der Beschlussfassung war in der Kabinettssitzung eine Analyse des Bayerischen Wirtschafts- und Energieministeriums präsentiert worden, welche die Bedeutung der kleinen Wasserkraft für die Energiewende und Stromversorgung im Freistaat belegt.
Demnach produzieren die rund 4.000 Wasserkraftanlagen mit einer Leistung unter einem Megawatt jedes Jahr rund eine Milliarde Kilowattstunden Strom und versorgen rechnerisch etwa 350.000 Haushalte mit CO2-freier elektrischer Energie. Um diese Stromerzeugung zu kompensieren, wäre der Neubau von 170 Windenergieanlagen mit Stromspeichern nötig.

„Wir werden den Angriff auf die gerade in Bayern so wichtige Wasserkraft nicht akzeptieren und im Bundesrat Korrekturvorschläge machen”, sagte Hubert Aiwanger. Hermann Steinmaßl, stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB), kommentiert, auch im Namen des Landesverbandes Bayerischer Wasserkraftwerke (LVBW): „Wir begrüßen die Bundesratsinitiative Bayerns ausdrücklich und danken für den Einsatz. Bayern hat sich richtig und klar positioniert. Nun müssen in Berlin die richtigen Weichen gestellt werden.”

Wenn die Bundesregierung die Energiewende konsequent vorantreiben will und betont, wie wichtig jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien ist, dann sollte sie auch entsprechend handeln. Dazu gehört auch eine technologieneutrale Berücksichtigung aller erneuerbaren Energien. Die im Kabinett genannte eine Milliarde Kilowattstunden aus der Wasserkraft muss deshalb erhalten und gesichert werden.

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