Öffentlichkeitsarbeit

Regenerative Energien sind in aller Munde, doch berichten die Medien meist über Photovoltaik und Windräder, viel zu selten über Wasserkraft! Angesichts des rasanten Tempos der Energiewende müssen wir an Einfluss gewinnen, um die wirtschaftliche Existenz vor allem auch der kleinen Wasserkraftwerke zu sichern.

Wasserkraft, die älteste und sauberste Art Energie zu erzeugen, muss wieder verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Sie könnte weiter ausgebaut werden!

Zeulner-Frischenmuehle-EEG2027

Wasserkraftbetreiber schlagen Alarm

EEG-Novelle 2027 gefährdet kleine Anlagen und die Versorgungssicherheit

Die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) sorgt bei Betreibern kleiner Wasserkraftanlagen in Bayern und ganz Deutschland für große Sorge. Aus diesem Grund fanden in den vergangenen Wochen mehrere Gespräche mit politischen und fachlichen Entscheidungsträgern statt.

In Unterzettlitz bei Kulmbach tauschten sich Wasserkraftbetreiber mit der Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner, Michael Otte (stellvertretender Präsident der IHK Oberfranken), Markus Ruckdeschel (Energieagentur Oberfranken) sowie Ingrid Flieger (Klimaschutzmanagerin des Landkreises Kulmbach) über die Folgen des aktuellen Referentenentwurfs aus.

Eine weitere Gesprächsrunde fand in Heinersreuth mit der Bundestagsabgeordneten Silke Launert, der Bürgermeisterin Simone Kirschner sowie Vertretern der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. und regionale Anlagenbetreibern statt. Dabei wurde deutlich, dass die vorgesehenen Änderungen – insbesondere die Abschaffung der Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 Kilowatt – viele der rund 4.000 verbliebenen Wasserkraftanlagen in Bayern wirtschaftlich gefährden würden.

Dr. Launert stellte sich in dem Austausch klar hinter die Betreiber. Sie betonte, dass die Argumentation des Referentenentwurfs, die sich an der Wirtschaftlichkeit kleiner Photovoltaikanlagen orientiere, auf die Wasserkraft nicht übertragbar sei. Wasserkraft liefere grundlastfähig, wetterunabhängig und steuerbar Strom und trage damit wesentlich zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit bei. Zudem verwies sie darauf, dass bereits im Koalitionsvertrag festgehalten sei, dass die Potenziale der kleinen Wasserkraft gehoben werden sollen.

Ihr Fazit: Wer Versorgungssicherheit, Netzstabilität und eine erfolgreiche Energiewende will, darf die kleine Wasserkraft nicht schwächen. Weitere Informationen zum Austausch mit Dr. Silke Launert

Zeuner Launert EEG 2027

Kleine Wasserkraft: Bewährte erneuerbare Energie mit hohem Systemnutzen

Kleine Wasserkraftanlagen leisten seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zu einer sicheren, nachhaltigen und dezentralen Energieversorgung. Ihr besonderer Wert liegt nicht allein in der CO₂-freien Stromerzeugung, sondern vor allem in ihrer hohen Systemdienlichkeit. Als grundlastfähige und wetterunabhängige Energiequelle liefern sie kontinuierlich Strom – Tag und Nacht, Sommer wie Winter – und tragen wesentlich zur Stabilität und Resilienz unseres Energiesystems bei.

Im Gegensatz zu fluktuierenden erneuerbaren Energien ist Wasserkraft jederzeit verfügbar und in ihrer Leistung regelbar. Sie kann kurzfristig auf Veränderungen im Netz reagieren und so Spannung und Frequenz stabilisieren. Durch ihre dezentrale Einspeisung entlasten kleine Wasserkraftwerke regionale Verteilnetze, reduzieren Übertragungsverluste und verringern den Bedarf an zusätzlichem Netzausbau.

Darüber hinaus verfügen viele Anlagen über Eigenschaften wie Inselbetriebs- und teilweise Schwarzstartfähigkeit. Damit können sie bei großflächigen Stromausfällen oder anderen Krisensituationen einen wichtigen Beitrag zum Wiederaufbau des Stromnetzes und zur Versorgung kritischer Infrastruktur leisten. Kleine Wasserkraft stärkt somit nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die Vorsorge- und Krisenresilienz von Regionen.

Neben der Energieerzeugung übernehmen viele Anlagen weitere wichtige Aufgaben: Sie tragen zum Wasserrückhalt und Gewässermanagement bei, entfernen Treib- und Staugut, unterstützen die Pflege der Kulturlandschaft und schaffen durch Investitionen, Aufträge und Steuerzahlungen eine erhebliche regionale Wertschöpfung.

Auswirkungen auf Betreiber, Versorgungssicherheit und Krisenresilienz

Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sieht vor, die Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 Kilowatt abzuschaffen. Für viele kleine Wasserkraftwerke würde dies das wirtschaftliche Aus bedeuten. Modernisierungen, ökologische Verbesserungen und technische Erneuerungen wären ohne eine verlässliche Vergütung kaum noch finanzierbar. Zahlreiche Anlagen müssten mittelfristig stillgelegt werden.

Mit jeder stillgelegten Anlage geht eine verlässliche, grundlastfähige und regelbare Quelle erneuerbarer Energie verloren. Gleichzeitig steigt der Bedarf an zusätzlichem Netzausbau, Speichern und Reservekapazitäten. Besonders schwer wiegt jedoch der Verlust an Krisenresilienz: Dezentrale, technisch robuste und lokal verankerte Anlagen erhöhen die Versorgungssicherheit und stärken die Fähigkeit von Regionen, auch in außergewöhnlichen Situationen handlungsfähig zu bleiben.

Politische Unterstützung für den Erhalt der Kleinen Wasserkraft

In den Gesprächen mit den Abgeordneten wurde deutlich, dass die Kleine Wasserkraft weit mehr ist als eine traditionelle Form der Energieerzeugung. Sie ist ein strategisch wichtiger Bestandteil eines resilienten, dezentralen und klimafreundlichen Energiesystems.

Die Betreiber appellieren daher an die Bundesregierung, die Kleine Wasserkraft von den geplanten Einschränkungen auszunehmen. Wer Versorgungssicherheit, Netzstabilität, regionale Wertschöpfung und eine erfolgreiche Energiewende sichern will, darf diese bewährte und systemrelevante Technologie nicht schwächen.

Erneuerbare sind unverzichtbar


Branchenappell für ein energiepolitisches Leitbild

„Mit zahlreichen Videostatements warnt die gesamte Branche der Erneuerbaren Energien angesichts der aktuellen Gesetzesvorschläge zu EEG, GMG und Netzpaket vor einem Ausbremsen der Energiewende in Deutschland.“

(Videostatements auf Youtube)

„So kann es nicht weitergehen“, MdB Hans Koller im Wasserkraftwerk Erlautal

Bürokratische Hürden verhindern bis zu 30% mehr Stromertrag

Obernzell, 19.2.2026. Matthias Brandl, Geschäftsführer des Kraftwerks Erlautal, demonstrierte mit der Wehrklappensteuerung, was ein zusätzlicher Aufstau von lediglich 30 Zentimetern bewirken könnte. Mit bloßem Auge sei keine nennenswerte Veränderung erkennbar, doch wäre dadurch eine sofort wirksame Steigerung des Energieertrags des Standorts um 20 bis 30 Prozent möglich. Ein zusätzlicher Aufstau würde dieses Potential ausschöpfen, jedoch verhindern Auflagen und aufwendige Forderungen und Genehmigungsverfahren bislang die Umsetzung dieser Maßnahme. MdB Hans Koller blickte mit Unverständnis auf den Kanal: „Das kann so nicht weitergehen“, betonte er. Die Wasserkraftanlage in Erlautal sei nur eines von vielen Beispielen in Bayern, die sich tagtäglich mit komplexen Zulassungs- und Ertüchtigungsverfahren auseinandersetzen müssten.

Genehmigte Leistung – faktisch nicht nutzbar

Dipl.-Ing. Christoph Pfeffer, Vorstand der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern, erläuterte die Hintergründe: „Die Anlage, die seit über 100 Jahren besteht, wurde im Jahr 2003 mit einer Ausbaumenge von bis zu 4m³/s genehmigt. Seit dem Einbau zusätzlicher Bauteile kann das genehmigte Stauziel jedoch nicht mehr vollständig zum Kraftwerk geführt werden.“ Ein zusätzlicher Aufstau von maximal 30 Zentimetern könne dieses Problem beheben und das volle Potenzial ausschöpfen. „Die technischen Voraussetzungen sind am Standort bereits gegeben. Bauliche Eingriffe wären so gut wie nicht erforderlich.“ Dennoch würden Anträge wiederholt zurückgewiesen, neue Unterlagen angefordert und bereits bewilligte Bestände erneut infrage gestellt. Der Vorsitzende der Vereinigung Wasserkraftwerke, Dipl.-Ing. Fritz Schweiger, machte deutlich: „Es ist ökologisch, nachhaltig und klimaschutztechnisch sinnvoll, bestehende Anlagen effizienter zu machen.“ Gerade bei einer möglichen Steigerung der Stromerzeugung von bis zu 30% sei es schwer nachvollziehbar, warum solche Vorhaben noch immer nicht zügig umgesetzt würden.

Wasserkraft als bayerisches Rückgrat

Die strukturelle Bedeutung der Wasserkraft für den Freistaat wurde im Gespräch von Otto Mitterfellner, Vorstand des Landesverbandes Bayerischer Wasserkraftwerke eG klar hervorgehoben. Rund 15 Prozent der Stromerzeugung in Bayern stammen aus Wasserkraft. Insgesamt existieren im Freistaat etwa 4.200 Anlagen, die gemeinsam rund 12 Milliarden Kilowattstunden erzeugen – rechnerisch genug, um eine Region wie Niederbayern mehr als genug dauerhaft und zuverlässig mit Strom zu versorgen. Insbesondere kleinere Anlagen seien für regionale Wertschöpfungsketten von großer Bedeutung. „Die Wasserkraft ist für Bayern essenziell. Nirgendwo ist sie so präsent wie hier“, wurde seitens der Verbandsvertreter betont. Die vorhandenen Potenziale müssten konsequent ausgeschöpft werden.

Darüber hinaus wurde von Dr. Josef Rampl, Sprecher der beiden Wasserkraftverbände in Bayern, die besondere Rolle der dezentralen Wasserkraft hervorgehoben. Sie erfülle nicht nur in hohem Maße die Nachhaltigkeitskriterien einer sicheren, klima- und umweltverträglichen sowie preiswerten Energieversorgung, sondern leiste auch einen wichtigen Beitrag zur Resilienz des Energiesystems. Die rund 4.200 Wasserkraftanlagen in Bayern seien sinnbildlich, wie 4.200 regionale Notstromaggregate zu verstehen – mit dem Unterschied, dass sie keinen Treibstoff benötigen, dauerhaft verfügbar sind und unabhängig von externen Lieferketten Strom erzeugen können. Gerade in Krisen- und Ausnahmesituationen – etwa bei großflächigen Störungen oder Engpässen – könnten regional verteilte Wasserkraftanlagen ihre Stärke ausspielen und zur Stabilität sowie Versorgungssicherheit vor Ort beitragen. Diese systemrelevante Funktion werde in der aktuellen Genehmigungspraxis bislang zu wenig berücksichtigt.

Investitionshemmnisse durch Bürokratie

Dip.-Ing. Christoph Pfeffer, der mit seinem Ingenieurbüro zahlreiche Anlagen im Bereich Wasserkraft, Wasserbau und Umwelttechnik begleitet, schilderte die praktischen Auswirkungen der aktuellen Genehmigungspraxis: „Innovationen sind in dem Bereich so nicht möglich. Wir können nichts modernisieren, nichts neu bauen, nichts verbessern. Nicht einmal der Erhalt wichtiger Infrastruktur ist mehr möglich“. Ständig neu hinzukommende Auflagen und die damit verbundene Bürokratie verhindere nicht nur die Optimierung bestehender Standorte, sondern bremse auch dringend benötigte Effizienzsteigerung. „Das kostet unnötige Zeit bei Planern, Antragstellern und Behörden und blockiert Innovation“, fügte der Ingenieur hinzu. Vor dem Hintergrund politischer Zielsetzung zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung der Energiewende sei diese Vollzugspraxis widersprüchlich.

Klare Unterstützung von MdB Hans Koller

Für MdB Hans Koller, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, ist die Wasserkraft ein zentrales Zukunftsthema: „Heimatenergie ist für mich ein ganz besonderes Thema“, stellt der Abgeordnete klar. Gerade die Steuerbarkeit und die zuverlässige Verfügbarkeit dieser Energieform habe in den vergangenen Jahren eine große Rolle gespielt. „Das Potenzial ist immens. Daher unterstütze ich das Anliegen sehr“, betonte Koller.

WKW Erlautal

Es könne nicht sein, dass mit immer neuen Auflagen ein Sektor ausgebremst werde, der einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leiste. „Wir können nicht einerseits über Energiewende, Innovation und Versorgungssicherheit sprechen und andererseits zulassen, dass bestehende Anlagen nicht einmal effizienter gemacht werden dürfen.“
Angesichts der Tatsache, dass 15 Prozent der Grundversorgung in Bayern aus Wasserkraft stammen, sei die Bedeutung offensichtlich. Abschließend unterstrich MdB Koller: „Wir müssen hier ganz dringend eine Lösung finden!“

Änderung des Bayerischen Wassergesetzes

Stellungnahme der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. (VWB) und des Landesverbandes Bayerischer Wasserkraftwerke eG (LVBW)

Die Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. (VWB) und der Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG (LVBW) begrüßen grundsätzlich das Ziel der Bayerischen Staatsregierung, das Wassergesetz zu modernisieren und Verwaltungsverfahren zu digitalisieren. Wir als Verbände haben hierzu eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Stand: 29. Juli 2025) abgegeben.

In seiner Sitzung vom 29. Juli 2025 hat der Bayerische Ministerrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und anderer Rechtsvorschriften gebilligt. Der LVBW und die VWB vertreten gemeinsam die Interessen von rund 1.300 Betreibern bayerischer Wasserkraftwerke und danken für die Möglichkeit, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen.

Das geplante Gesetz verfolgt das Ziel, wasserrechtliche Verfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren. Diese Zielrichtung wird ausdrücklich begrüßt. In der vorliegenden Fassung greift der Entwurf jedoch zu kurz und verfehlt in wesentlichen Punkten das Ziel einer echten Entbürokratisierung. Statt Verfahren zu vereinfachen, droht der Entwurf neue Hürden und zusätzliche Regelungsebenen zu schaffen.

Aus Sicht der Verbände ist daher eine Überarbeitung und Nachschärfung einzelner Bestimmungen erforderlich, um das Gesetz praxistauglich, schlank und zukunftsorientiert zu gestalten.

Die ausführliche Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

Die Wasserkraft ist und bleibt ein zentraler Pfeiler der bayerischen Energiewende. Dafür braucht es verlässliche und klare rechtliche Rahmenbedingungen, die Investitionssicherheit schaffen und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen.

Werbetafel Wasserkraft – Werbung für die Wasserkraft!
Leider überrennen uns die anderen regenerativen Energien und die Wasserkraft läuft Gefahr, in die politische Bedeutungslosigkeit zu versinken. Da großflächige Inserate in namhaften Zeitungen nicht finanzierbar sind, müssen wir andere Wege finden. Zu diesem Zweck haben wir eine Reklametafel entworfen.
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