Öffentlichkeitsarbeit
Regenerative Energien sind in aller Munde, doch berichten die Medien meist über Photovoltaik und Windräder, viel zu selten über Wasserkraft! Angesichts des rasanten Tempos der Energiewende müssen wir an Einfluss gewinnen, um die wirtschaftliche Existenz vor allem auch der kleinen Wasserkraftwerke zu sichern.
Wasserkraft, die älteste und sauberste Art Energie zu erzeugen, muss wieder verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Sie könnte weiter ausgebaut werden!
„So kann es nicht weitergehen“, MdB Hans Koller im Wasserkraftwerk Erlautal
Bürokratische Hürden verhindern bis zu 30% mehr Stromertrag
Obernzell, 19.2.2026. Matthias Brandl, Geschäftsführer des Kraftwerks Erlautal, demonstrierte mit der Wehrklappensteuerung, was ein zusätzlicher Aufstau von lediglich 30 Zentimetern bewirken könnte. Mit bloßem Auge sei keine nennenswerte Veränderung erkennbar, doch wäre dadurch eine sofort wirksame Steigerung des Energieertrags des Standorts um 20 bis 30 Prozent möglich. Ein zusätzlicher Aufstau würde dieses Potential ausschöpfen, jedoch verhindern Auflagen und aufwendige Forderungen und Genehmigungsverfahren bislang die Umsetzung dieser Maßnahme. MdB Hans Koller blickte mit Unverständnis auf den Kanal: „Das kann so nicht weitergehen“, betonte er. Die Wasserkraftanlage in Erlautal sei nur eines von vielen Beispielen in Bayern, die sich tagtäglich mit komplexen Zulassungs- und Ertüchtigungsverfahren auseinandersetzen müssten.
Genehmigte Leistung – faktisch nicht nutzbar
Dipl.-Ing. Christoph Pfeffer, Vorstand der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern, erläuterte die Hintergründe: „Die Anlage, die seit über 100 Jahren besteht, wurde im Jahr 2003 mit einer Ausbaumenge von bis zu 4m³/s genehmigt. Seit dem Einbau zusätzlicher Bauteile kann das genehmigte Stauziel jedoch nicht mehr vollständig zum Kraftwerk geführt werden.“ Ein zusätzlicher Aufstau von maximal 30 Zentimetern könne dieses Problem beheben und das volle Potenzial ausschöpfen. „Die technischen Voraussetzungen sind am Standort bereits gegeben. Bauliche Eingriffe wären so gut wie nicht erforderlich.“ Dennoch würden Anträge wiederholt zurückgewiesen, neue Unterlagen angefordert und bereits bewilligte Bestände erneut infrage gestellt. Der Vorsitzende der Vereinigung Wasserkraftwerke, Dipl.-Ing. Fritz Schweiger, machte deutlich: „Es ist ökologisch, nachhaltig und klimaschutztechnisch sinnvoll, bestehende Anlagen effizienter zu machen.“ Gerade bei einer möglichen Steigerung der Stromerzeugung von bis zu 30% sei es schwer nachvollziehbar, warum solche Vorhaben noch immer nicht zügig umgesetzt würden.
Wasserkraft als bayerisches Rückgrat
Die strukturelle Bedeutung der Wasserkraft für den Freistaat wurde im Gespräch von Otto Mitterfellner, Vorstand des Landesverbandes Bayerischer Wasserkraftwerke eG klar hervorgehoben. Rund 15 Prozent der Stromerzeugung in Bayern stammen aus Wasserkraft. Insgesamt existieren im Freistaat etwa 4.200 Anlagen, die gemeinsam rund 12 Milliarden Kilowattstunden erzeugen – rechnerisch genug, um eine Region wie Niederbayern mehr als genug dauerhaft und zuverlässig mit Strom zu versorgen. Insbesondere kleinere Anlagen seien für regionale Wertschöpfungsketten von großer Bedeutung. „Die Wasserkraft ist für Bayern essenziell. Nirgendwo ist sie so präsent wie hier“, wurde seitens der Verbandsvertreter betont. Die vorhandenen Potenziale müssten konsequent ausgeschöpft werden.
Darüber hinaus wurde von Dr. Josef Rampl, Sprecher der beiden Wasserkraftverbände in Bayern, die besondere Rolle der dezentralen Wasserkraft hervorgehoben. Sie erfülle nicht nur in hohem Maße die Nachhaltigkeitskriterien einer sicheren, klima- und umweltverträglichen sowie preiswerten Energieversorgung, sondern leiste auch einen wichtigen Beitrag zur Resilienz des Energiesystems. Die rund 4.200 Wasserkraftanlagen in Bayern seien sinnbildlich, wie 4.200 regionale Notstromaggregate zu verstehen – mit dem Unterschied, dass sie keinen Treibstoff benötigen, dauerhaft verfügbar sind und unabhängig von externen Lieferketten Strom erzeugen können. Gerade in Krisen- und Ausnahmesituationen – etwa bei großflächigen Störungen oder Engpässen – könnten regional verteilte Wasserkraftanlagen ihre Stärke ausspielen und zur Stabilität sowie Versorgungssicherheit vor Ort beitragen. Diese systemrelevante Funktion werde in der aktuellen Genehmigungspraxis bislang zu wenig berücksichtigt.
Investitionshemmnisse durch Bürokratie
Dip.-Ing. Christoph Pfeffer, der mit seinem Ingenieurbüro zahlreiche Anlagen im Bereich Wasserkraft, Wasserbau und Umwelttechnik begleitet, schilderte die praktischen Auswirkungen der aktuellen Genehmigungspraxis: „Innovationen sind in dem Bereich so nicht möglich. Wir können nichts modernisieren, nichts neu bauen, nichts verbessern. Nicht einmal der Erhalt wichtiger Infrastruktur ist mehr möglich“. Ständig neu hinzukommende Auflagen und die damit verbundene Bürokratie verhindere nicht nur die Optimierung bestehender Standorte, sondern bremse auch dringend benötigte Effizienzsteigerung. „Das kostet unnötige Zeit bei Planern, Antragstellern und Behörden und blockiert Innovation“, fügte der Ingenieur hinzu. Vor dem Hintergrund politischer Zielsetzung zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung der Energiewende sei diese Vollzugspraxis widersprüchlich.
Klare Unterstützung von MdB Hans Koller
Für MdB Hans Koller, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, ist die Wasserkraft ein zentrales Zukunftsthema: „Heimatenergie ist für mich ein ganz besonderes Thema“, stellt der Abgeordnete klar. Gerade die Steuerbarkeit und die zuverlässige Verfügbarkeit dieser Energieform habe in den vergangenen Jahren eine große Rolle gespielt. „Das Potenzial ist immens. Daher unterstütze ich das Anliegen sehr“, betonte Koller.
Es könne nicht sein, dass mit immer neuen Auflagen ein Sektor ausgebremst werde, der einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leiste. „Wir können nicht einerseits über Energiewende, Innovation und Versorgungssicherheit sprechen und andererseits zulassen, dass bestehende Anlagen nicht einmal effizienter gemacht werden dürfen.“
Angesichts der Tatsache, dass 15 Prozent der Grundversorgung in Bayern aus Wasserkraft stammen, sei die Bedeutung offensichtlich. Abschließend unterstrich MdB Koller: „Wir müssen hier ganz dringend eine Lösung finden!“
Änderung des Bayerischen Wassergesetzes
Stellungnahme der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. (VWB) und des Landesverbandes Bayerischer Wasserkraftwerke eG (LVBW)
In seiner Sitzung vom 29. Juli 2025 hat der Bayerische Ministerrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und anderer Rechtsvorschriften gebilligt. Der LVBW und die VWB vertreten gemeinsam die Interessen von rund 1.300 Betreibern bayerischer Wasserkraftwerke und danken für die Möglichkeit, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen.
Das geplante Gesetz verfolgt das Ziel, wasserrechtliche Verfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren. Diese Zielrichtung wird ausdrücklich begrüßt. In der vorliegenden Fassung greift der Entwurf jedoch zu kurz und verfehlt in wesentlichen Punkten das Ziel einer echten Entbürokratisierung. Statt Verfahren zu vereinfachen, droht der Entwurf neue Hürden und zusätzliche Regelungsebenen zu schaffen.
Aus Sicht der Verbände ist daher eine Überarbeitung und Nachschärfung einzelner Bestimmungen erforderlich, um das Gesetz praxistauglich, schlank und zukunftsorientiert zu gestalten.
Die ausführliche Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.
Die Wasserkraft ist und bleibt ein zentraler Pfeiler der bayerischen Energiewende. Dafür braucht es verlässliche und klare rechtliche Rahmenbedingungen, die Investitionssicherheit schaffen und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen.
Leider überrennen uns die anderen regenerativen Energien und die Wasserkraft läuft Gefahr, in die politische Bedeutungslosigkeit zu versinken. Da großflächige Inserate in namhaften Zeitungen nicht finanzierbar sind, müssen wir andere Wege finden. Zu diesem Zweck haben wir eine Reklametafel entworfen.
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