Sondermitteilung zum EEG – 2023

Sehr geehrte Mitglieder,
liebe Freund*innen der Wasserkraft,

Die 1. Lesung des EEG 2023 soll am 12.05.2022 stattfinden und die letzte soll Ende Juni sein. Es eilt und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Termine noch verändern.
Jeder sollte mittlerweile Bescheid wissen, dass im Entwurf des EEG 2023 steht, die kleine Wasserkraft bis 500 kW aus der EEG-Förderung zu nehmen. Dadurch wird die Wasserkraft gegenüber den anderen regenerativen Energien benachteiligt. Das öffentliche Interesse wird ebenfalls aberkannt und damit sind wir draußen aus dem ganzen Förderpaket.

Dies bedeutet nicht, dass sofort die Vergütung für unseren Strom reduziert wird, nein, dies geschieht erst nach Ablauf der Laufzeit des EEGs mit dem unser Wasserrecht verbunden ist. Falls ein Umbau oder Ausbau ansteht, der das Recht beeinflusst, greift der Passus sofort. Der Strom wird danach wahrscheinlich selbst verkauft werden müssen, oder über einen Stromhändler, falls der so „kleine” Anlagen vermarkten will. Hier sind noch viele Fragen offen, die noch nicht geklärt werden konnten.
Es betrifft früher oder später aber alle Anlagen!

Zum Beispiel:

  • kleine Anlagen, deren Wasserrecht ausläuft und neu beantragt werden muss
  • größere Anlagen, deren Status verschlechtert wird, weil kein öffentliches Interesse mehr da ist
  • Firmen, denen die Auftraggeber fehlen werden
  • Rentner, deren Altersversorgung plötzlich in Frage gestellt wird
  • Kinder, bzw. Erben, deren Erbe wertlos wird
  • Kraftwerksbesitzer, die verkaufen wollten und nun unter Preis verschenken müssten
  • Arbeitskräfte, die die Betreuung der Anlagen machen

Es betrifft also alle, die irgendwie mit Wasserkraft zu tun haben! [weiterlesen]