Wer kann Mitglied werden

Natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts können die Mitgliedschaft im LVBW eG erwerben.

Mit einem einmaligen Betrag von 25,– € muss jedes Mitglied aufgrund rechtlicher Bestimmungen bei seinem Eintritt einen Geschäftsanteil erwerben und ist somit bei der Generalversammlung stimmberechtigt. Bei einer Übertragung der Mitgliedschaft oder einem Austritt aus dem Verband wird der Geschäftsanteil in voller Höhe zurückerstattet.

Auch Firmen werden als Mitglied in den Landesverband aufgenommen.