Presseinformation des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW):

Absurd: Energiekrise in Deutschland und gleichzeitig werden die Wasserkraftwerke abgeschafft

Nächste Woche steht das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ in Berlin zur Abstimmung im Bundestag: Habecks „Osterpaket“. Damit sollen bürokratische Hemmnisse beseitigt und der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien ermöglicht werden. Aber die Realität sieht anders aus:

Habecks „Osterpaket“ bedeutet für die Wasserkraft genau das Gegenteil:
· Wasserkraftanlagen unter 500 kW Leistung fallen künftig aus der EEG-Vergütung. Ertüchtigungen und Neubauten werden so verhindert.
· Das neu eingeführte, „überragende öffentliche Interesse“ für erneuerbare Energien gilt NICHT für die Wasserkraft. Dadurch entsteht eine 2-Klassengesellschaft in der erneuerbaren Energieerzeugung. Das betrifft in Deutschland rund 7.300 Anlagen.
· Für viele bedeutet dies über kurz oder lang das AUS.

Gesetzesinitiative schockiert:
Der Koalitionsvertrag hat noch für Euphorie und Aufbruchsstimmung in der Branche gesorgt. Dann aber kam Habecks „Osterpaket“. Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW):
„Wir trauten unseren eigenen Augen nicht: ALLE Erneuerbaren waren im überragenden Öffentlichen Interesse, nur die Wasserkraft nicht. Zudem wurden alle Wasserkraftanlagen unter 500 Kilowatt von der EEG-Vergütung ausgeschlossen. Ertüchtigungen und Neubauten werden so ausgebremst.“

Mittelständische Wasserkraftanlagen für die Klimawende unbedeutend?
Was die Wasserkraftunternehmer besonders stört, ist die Überheblichkeit, mit der in der Gesetzesbegründung behauptet wird, dass die Energieausbeute von rund 6.500 Wasserkraftanlagen „für den Klimaschutz unbedeutend sei“
· Die sogenannte „kleine“ Wasserkraft erzeugt jährlich rund 3 TWh Strom, das ist genug CO2-freie Energie für rund 1 Mio. Haushalte.
· Wasserkraft liefert auch bei Dunkelheit und Flaute stetig und zuverlässig Strom und ist unverzichtbar für die Netz- und Systemstabilität. …[weiterlesen]