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Sie erhalten hier die erste
gemeinsame Pressemitteilung der beiden bayerischen Wasserkraftverbände.

Es handelt sich dabei um eine
Stellungnahme zum Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes


Bayerische Wasserkraftverbände fordern mehr Verbindlichkeit im Landes-Klimaschutzgesetz sowie Vorrang für CO2-Einsparung und Produktion von regenerativer Energie

München / Regensburg, 15. Januar 2020.
Die Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V. und der Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke (LVBW) eG haben ihre gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eingereicht. Die Verbände begrüßen das Bayerische Klimaschutzgesetz ausdrücklich, ebenso das Ziel der Staatsverwaltung, bereits zum Jahr 2030 Klimaneutralität erreichen zu wollen. Zugleich fordern sie jedoch eine stärkere Verbindlichkeit bei den Zielen und Maßnahmen sowie die konsequente Priorisierung der CO2-Reduktion und Erzeugung von regenerativer Energie. Alle Verbände, die am Energiegipfel Bayern im vergangenen Jahr teilgenommen hatten, waren aufgefordert, bis zum 13. Januar 2020 zu dem am 19. November 2019 veröffentlichten Entwurf Stellung zu nehmen.

Klimaschutz als erste Priorität
Der Klimaschutz und die damit verbundene vorrangige Produktion von regenerativer Energie solle als oberste Prämisse in allen hoheitlichen Entscheidungsprozessen verankert sein, fordern die Verbände VWB und LVBW. Dies müsse sich in entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, aber auch in einem wohlwollenden und zielgerichteten Handeln der Verwaltung, zum Beispiel für die klimaneutrale Stromerzeugung aus Wasserkraft, niederschlagen. Auf dieser Basis seien zahlreiche weitere Gesetzesinitiativen, die zur Entbürokratisierung und Erleichterung von Genehmigungsverfahren führten, notwendig.

Damit die Ziele auch tatsächlich erreicht werden, dürfe es nicht bei vagen Zielformulierungen bleiben, fordern die Verbände weiter. Es seien zu viele „soll" und „kann"-Bestimmungen in dem Gesetzesentwurf. „Anstelle von unverbindlichen Absichtserklärungen brauchen wir eindeutige Formulierungen und konkrete Ziele", betont Fritz Schweiger, 1. Vorsitzender der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern.

Erneuerbare Energien-Projekte als Kompensationsmaßnahmen anerkennen
Da davon auszugehen ist, dass die Klimaneutralität der Staatsverwaltung bis 2030 nur mit Kompensationsmaßnahmen erreicht werden kann, regen die Verbände an, die Investition, Beteiligung und finanzielle Unterstützung für Erneuerbare Energien-Projekte, insbesondere von Wasserkraftanlagen, als solche Maßnahmen anzuerkennen. „Den Erwerb von internationalen Zertifikaten sehen wir kritisch, solange nicht alle heimischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind", erklärt Hans-Peter Lang, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Wasserkraftwerke eG.

Mit Bezug auf das Bayerische Klimaschutzprogramm mit 96 Einzelmaßnahmen begrüßen die Verbände die Erhöhung der staatlichen Klimaschutzinvestitionen um 50 Prozent auf 180 Millionen Euro jährlich. Bei der Auswahl der Maßnahmen müsse allerdings auf die Kohärenz mit der europäischen Gesetzgebung und der Bundesgesetzgebung geachtet werden, heißt es in der Stellungnahme. Konkurrierende Ziele seien zu vermeiden.
Als besonders dringlich erachten die Verbände es, dass die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), an denen derzeit gearbeitet wird, zügig mit den Klimazielen der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung abgestimmt werden. Ein Beispiel zeigt die Dringlichkeit: Durch die an der Iller geplanten WRRL-Maßnahmen, die noch nicht auf die neuen Klimaziele abgestimmt sind, könnten rund 30 Millionen Kilowattstunden Strom aus Wasserkraft pro Jahr zunichte gemacht werden.

Zu den weiteren Anregungen der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern und des Landesverbandes Bayerischer Wasserkraftwerke gehört unter anderem, dass Machbarkeitsstudien und ökologische Gutachten förderfähig sein sollen. Zudem fehle in dem Maßnahmenpaket das schon seit April 2012 angekündigte Förderprogramm für ökologische Verbesserungen an Wasserkraftanlagen.

„Die Wasserkraft ist die älteste Erneuerbare Energien-Art im Freistaat", betont der Energieexperte Hermann Steinmaßl, Altlandrat und MdL a.D. Sie ist grund-, mittel- und spitzenlastfähig sowie speicherfähig. Sie liefert konstant und zuverlässig CO2-frei Strom und trägt zur Stabilität und Flexibilität der regionalen Netze bei. „Dieses Potenzial sollte viel stärker genutzt werden, denn jedes Kilowatt, das so erzeugt wird, zählt - egal, ob es sich dabei um kleine oder große Wasserkraftanlagen handelt." Regionale Energiekreisläufe werden besonders durch die Wasserkraft gestützt. Dies gilt es auch bei den Genehmigungen zu beachten.

Weitere Informationen:
Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V. www.wasserkraft-bayern.de
Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke (LVBW) eG: www.lvbw-wasserkraft.de

Hintergrundinformation - Nachfolgende Beispiele zeigen das Potenzial der Wasserkraft zur Senkung der Treibhausgasemissionen und Schonung der Ressourcen:
Ein Kraftwerk mit 100 Kilowatt (kW) installierter Leistung ersetzt in 50 Jahren 26.000 Tonnen CO2 und 156.000 Tonnen Gesamtabbau beim Braunkohletagebau. Es versorgt über 100 Familien dauerhaft mit Strom, ohne wertvolle Ressourcen zu verschwenden.
Ein Wasserkraftwerk mit einer Leistung von 130 kW und 5.600 Volllaststunden entspricht der CO2-Bindung von 550 Tonnen / Jahr, bzw. 0,785 Hektar Moor / Jahr. Allein in einer Laufzeit von 30 Jahren entspricht das 23,6 Hektar Moor - Vergleich mit Braunkohle: ~ 1 Hektar /Jahr bzw. 30 Hektar in 30 Jahren.

Pressemitteilung PDF

 
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Über die Verbände:

Die Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V. vertritt die Interessen von über 650 Wasserkraftwerksbetreibern in Bayern im engen Schulterschluss mit dem Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG und dem Bayerischen Müllerbund e.V. Die Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Nutzung der Wasserkraft, die sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekten gleichwertig entspricht. www.wasserkraft-bayern.de


Der Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG (LVBW eG) ist der freiwillige Zusammenschluss von rund 630 Wasserkraftwerken und wurde schon 1948 gegründet. Seit über 70 Jahren vertritt er die Belange der Wasserkraftwerksbetreiber in politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten. Der LVBW eG versucht bildend Fachwissen weiter zu vermitteln und Unwahrheiten aufzudecken, um nachfolgenden Generationen eine saubere Umwelt zu hinterlassen.
www.lvbw-wasserkraft.de



Pressekontakt:

Dr. Josef Rampl
Leiter der Geschäftsstelle
Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V.
Karolinenplatz 5a
80333 München
E-Mail: josef.rampl@wasserkraft-bayern.de
Tel: 089 / 28 80 56 70

Mona Richthammer
Geschäftsstelle Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG
Sandweg 1a
93161 Sinzing - Eilsbrunn
Tel: 0 94 04 / 95 41 88
E-Mail:
info@lvbw-wasserkraft.de



Rund 4.000 Wasserkraftanlagen sind in Bayern in Betrieb und erzeugen klimaschonend Strom.
Foto: Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern














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Die Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. aus München und der Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG aus Regensburg vertreten direkt Ihre Interessen. Werden Sie deshalb Mitglied in einem der beiden Verbände und unterstützen Sie dadurch unsere Arbeit.




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