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Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Freunde der Wasserkraft,

anbei erhalten Sie die Einladung zu unserer Generalversammlung am 07.07.2018.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Sie dürfen auch gern Freunde und Nachbarn mitbringen.
Klicken Sie auf die Links unterhalb der Berichte um die ganzen Artikel zu lesen.


Freundliche Grüße

Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG



Mona Richthammer
(Geschäftsstelle LVBW eG):


07.07.2018 Generalversammlung des LVBW eG - 2018 - in Regensburg

Die 69. ordentliche Generalversammlung des Landesverbandes Bayerischer Wasserkraftwerke eG findet am 07.07.2018 ab 9.30 Uhr im Kolpinghaus, 93047 Regensburg, Adolph-Kolping-Str. 1, statt.

Im Foyer stellen einige Firmen ihre Produkte aus und bieten Informationen bzw. Prospektmaterial an.

Zu unserer Generalversammlung laden wir alle Mitglieder, ihre benachbarten Kraftwerksbetreiber und auch Interessenten recht herzlich ein und freuen uns schon auf zahlreichen Besuch.


Tagesordnung:

Die genaue Tagesordnung entnehmen sie bitte der ausdruckbaren pdf-Datei. Ein paar Themen aber vorneweg:

RA Hans-Peter Lang, Vorstandsvorsitzender LVBW eG, informiert in seinem Sachbericht unter anderem über:

  • Mindestwasserleitfaden
  • Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  • Funktionstest Bayernwerk
  • EEG-Umlage
Besonders hinweisen möchten wir auf den Vortrag von
Herrn
Dr. Marcel Huber, MdL, Bayerischer Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, 81925 München
Wasserkraft in Bayern, insbesondere: aktueller Stand Mindestwasserleitfaden

Vortrag über: "Flachriemenantrieb in Kleinwasserkraftwerken"
Herr Dipl.-Ing. (FH) Siegfried Reichenbach
Reichenbach Antriebs- und Fördertechnik GmbH, 82223 Eichenau / München

Vortrag über:
"Vorteile bei der Modernisierung der Steuerung einer Wasserkraftanlage"
Herr Geschäftsführer Dipl. Ing. Markus Monnheimer
Deutsche Wasserkraft GmbH, 64689 Grasellenbach            

[Tagesordnung und Anfahrplan als pdf]
.


Wegen der Aktualität und der bald ablaufenden Frist möchten wir auch folgendes Schreiben der Bundesnetzagentur weiterleiten:
 
"Bundesnetzagentur:
Start der Datenerhebung zu EEG-Zahlungen im Rahmen der europäischen Transparenzpflichten

 Am 27. April 2018 hat die Bundesnetzagentur die Datenerhebung zu EEG-Zahlungen im Rahmen der europäischen Transparenzpflichten für das Jahr 2016 gestartet. Informationen und Erhebungsbogen sind hier veröffentlicht: www.bundesnetzagentur.de/eeg-datenerhebung2016. Die Bundesnetzagentur führt zur Erfüllung der europäischen Transparenzpflichten mit Blick auf Zahlungen an Anlagen eine Datenerhebung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist § 85 Abs. 1 Nr. 2 EEG.

 Davon betroffen sind alle Privatpersonen und Unternehmen, die im Jahr 2016 für ihre EEG-Anlage(n) mit Inbetriebnahmedatum ab dem 1. Januar 2012 Zahlungen nach dem EEG erhalten haben, die pro Anlage 500.000 € überschreiten. Die Meldung der Daten hat
bis zum 15. Juni 2018 anhand des bereitgestellten Fragebogens zu erfolgen.

 Pressestelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen"


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 Mona Richthammer (Geschäftsstelle)  Geschäftszeiten  Montag - Freitag, 08.30 - 12.30 Uhr