Gute Neuigkeiten zum EEG 2023

Bundestag und Bundesrat haben bereits zugestimmt!

Zu unserer großen Freude dürfen wir Ihnen die gute Nachricht übermitteln, dass es in den Verhandlungen rund um die Förderung der kleinen Wasserkraft einen Durchbruch gegeben hat!


Der Förderrahmen für die Wasserkraft bleibt bei der bisher geltenden Rechtslage:

  • Die Kleinanlagen bis 500 kW sind gerettet und bekommen weiterhin EEG-Förderung.
  • Der Ausbau der Wasserkraft steht im überragenden öffentlichen Interesse.
  • Die geplante Verbindung mit dem WHG wurde gestrichen.

Außerdem kann künftig die Förderung nicht eingestellt werden, wenn die Wasserkraftanlagen die wasserrechtlichen Anforderungen nicht einhalten. Auch ein gesonderter Nachweis der Einhaltung dieser Kriterien vor Inbetriebnahme ist für die EEG-Förderung nicht erforderlich. Die zuständigen Wasserbehörden können aber wie bisher auch die notwendigen wasserrechtlichen Maßnahmen ergreifen und die wasserrechtliche Zulässigkeit sicherstellen.


Das Desaster für die Wasserkraft konnte abgewendet werden und wir haben Grund zum Feiern.
Für uns (die Kraftwerksverbände) ist jetzt die Zeit gekommen, DANKE zu sagen. Nach Bekanntwerden des Osterpakets … [weiterlesen]