Erinnerung zur Teilnahme an der 72. Generalveresammlung am 13.11.2021 um 09:30 Uhr online

Zu unserer Online-Generalversammlung laden wir alle Mitglieder herzlich ein und freuen uns schon jetzt auf zahlreiche Teilnahme. Sie können sowohl mit dem PC, dem Laptop, dem Tablet oder auch mit dem Smartphone der Veranstaltung folgen. Es ist wirklich ganz einfach. Die Login Daten erhalten Sie von unserer Geschäftsstelle. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Einer der Tagesordnungspunkte in der Generalversammlung ist der Vortrag:
20 Jahre EEG – Wie kann die Wasserkraft durch das EEG weiter gefördert werden? von
Thorsten Müller, Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg

Förderung von Wasserkraftanlagen

Mit Freude dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass das bayerische Wirtschaftsministerium ab dem 1. Oktober 2021 die umweltverträgliche Modernisierung und den Ausbau von Wasserkraftanlagen mit einem Förderprogramm unterstützt. Vor allem bei kleinen Wasserkraftanlagen kann trotz einer EEG-Förderung ein zusätzlicher wirtschaftlicher Anreiz für umfassende Maßnahmen notwendig sein.

Neben bestehenden Anlagen werden auch die Sanierung und Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Anlagen und die Optimierung von Standorten durch Ersatzneubauten gefördert. Soweit eine wasserrechtliche Zulassung für das Vorhaben erforderlich ist, muss diese bei der Antragstellung vorliegen. Förderfähig sind auch Standorte beim Nachweis eingetragener Altrechte.

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zum Förderprogramm, im Eckpunktepapier zum Fördergprogramm sowie ab Beginn des Programms beim Projektträger Bayern
https://www.bayern-innovativ.de/seite/foerderprogramm-wasserkraftanlagen

Der Link zum kompletten Schreiben kann nur von Mitgliedern in der Geschäftsstelle angefordert werden: info@lvbw-wasserkraft.de