Werden Wasserkraftanlagen überall genehmigt?
Nein! In einem Wasserrechtsverfahren werden die Auswirkungen auf das Gewässer, die Ufer, die Anlieger und das aquatische Ökosystem genau betrachtet. Es werden Stellungnahmen vom Wasserwirtschaftsamt, den Fischereibehörden, Naturschutz und vielen anderen Fachbehörden eingeholt und gegeneinander abgewägt.
Darf das ganze Wasser des Flusses / Baches benutzt werden?
Normalerweise wird beim Wasserrechtsverfahren festgelegt, wie viel Wasser im Fluss / Bach nicht zur Stromerzeugung benutzt werden darf. Es werden dabei unter anderem ökologische und fischereirechtliche Belange berücksichtigt.