Wer kann Mitglied werden?

Jede Einzelperson und jede Rechtskörperschaft, welche ein Wasserkraftwerk in Bayern besitzt, kann Mitglied des LVBW werden.

Mit einem einmaligen Betrag von 25,56 EUR muss jedes Mitglied aufgrund rechtlicher Bestimmungen bei seinem Eintritt einen Geschäftsanteil erwerben und ist somit bei der Generalversammlung stimmberechtigt. Bei einem Austritt aus dem Verband wird der Geschäftsanteil in voller Höhe zurückerstattet.

Auf Antrag können Vorstand und Aufsichtsrat auch Firmen, die zum Wohle unserer Mitglieder wirken, als Mitglied in den Landesverband aufnehmen.

Jetzt Mitglied werden! Hier gehts zur Beitrittserklärung.