Mitgliedsbeiträge

Je nach Ausbauleistung bezahlen die Mitglieder die Jahresbeiträge an den Verband, wobei der Mindestbeitrag pro Jahr EUR 82,- und der Höchstbeitrag EUR 512,- beträgt.

Ist die Leistung unter der Mindestleistung von 25 KW wird der Mindestbeitrag erhoben.
Ist die Leistung über der Maximalleistung von 300 KW wird der Höchstbetrag erhoben.

Die Firmenpauschale beträgt pro Jahr 186,- EUR

grobe Staffelung der Beiträge:

   bei einer Leistung von
	
          bis 25 kW = Mindestbeitrag (82,- EUR)
              50 kW = 136,- EUR
             100 kW = 236,- EUR
             200 kW = 399,- EUR
          ab 300 kW = Höchstbeitrag (512,- EUR)

Den genauen Betrag können Sie der Beitragsliste entnehmen.

Der Mitgliedsbeitrag an den LVBW enthält auch den Beitrag, den der LVBW für jedes seiner Mitglieder an den BDW (Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke) abführen muss - momentan sind es 45 EUR / Mitglied (Stand 2/08). Der BDW ist wiederum Mitglied im BEE (Bundesverband Erneuerbarer Energien).

Sämtliche Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, sowie der Geschäftsführer sind ehrenamtlich tätig.

Die Beiträge der Verbandsmitglieder werden voll für die Verbandsarbeit, also Interessenvertretung der Wasserkraftwerke und Öffentlichkeitsarbeit, sowie die regelmäßige Mitgliederinformation durch Rundschreiben, verwendet.

Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse können von allen Mitgliedern in unserer Geschäftsstelle Regensburg (siehe Impressum) eingesehen werden.

Beitragsüberschüsse werden für Musterprozesse zurückgelegt. Wir waren schon des öfteren gezwungen, solche Musterprozesse zu führen.

Sofern ein positives Geschäftsergebnis vorliegt, kann nach einer Einzelfallprüfung ein Rechtsberatungszuschuß bis zu max. 500 EUR gewährt werden. Als Vorraussetzung muss dieser Streitfall von Interesse für andere Mitglieder sein und der Zuschuß bedarf der mehrheitlichen Zustimmung der Vorstandschaft. Private Streitigkeiten gegen Ober- oder Unterlieger können wir finanziell nicht unterstützen.

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